Mitwirkungspolitik

Für Retail Anleger

Salus Alpha Capital GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) fällt unter den Begriff „Vermögensverwalter“ nach Art. 367a Ziff. 3 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h PGR zu beschreiben.

Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. Art. 367h Abs. 1 Ziff. 1 und 4 PGR aus, die auf einer Mitwirkung in den Gesellschaften basieren, in welche das Unternehmen im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten investiert hat. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Generalversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 2 PGR erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 3 PGR findet nicht statt.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären oder anderen einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 5 und 6 PGR findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 7 PGR erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Für Intitutionelle Anleger

Nach Art. 367k Abs. 1 PGR haben Vermögensverwalter gegenüber institutionellen Anlegern , mit denen sie eine Vereinbarung nach Art. 367i Abs. 2 PGR2 geschlossen haben, jährlich offen zu legen, wie ihre Anlagestrategie und deren Umsetzung mit dieser Vereinbarung in Einklang steht und zur mittel- und langfristigen Wertentwicklung der Vermögenswerte des institutionellen Anlegers beiträgt. Dazu gehört eine Berichterstattung über:

  1. die mittel- bis langfristigen wesentlichen Hauptrisiken, die mit den Investitionen verbunden sind;
  2. die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten;
  3. den Einsatz von Stimmrechtsberatern für die Zwecke von Mitwirkungstätigkeiten;
  4. ihre Politik in Bezug auf die Wertpapierleihe und die Frage, wie sie gegebenenfalls angewendet wird, um ihre Mitwirkungstätigkeiten zu verwirklichen, insbesondere zur Zeit der Generalversammlung der Gesellschaften, in die investiert wurde.

Zur obgenannten Offenlegung gehören nach Art. 367k Abs. 2 PGR auch Informationen darüber, ob und gegebenenfalls wie die Vermögensverwalter Anlageentscheidungen auf der Grundlage einer Beurteilung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Leistung, einschliesslich der nicht finanziellen Leistung, der Gesellschaft treffen, in die investiert wurde, und ob und gegebenenfalls welche Interessenkonflikte es im Zusammenhang mit den Mitwirkungstätigkeiten gab und wie mit diesen umgegangen wurde.

Das Unternehmen setzt keine Stimrechtsberater ein und wendet keine Wertpapierleihe an. Die Hauptrisiken der Portfolios inklusive der Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten sind dem institutionellen Anleger direkt in den entsprechneden Berichten (MIFID) bekannt gemacht worden. Die Anlagen werden gemäss ihrer Qualität, ihrem Rendite-Risiko Verhältnis ausgewählt. Die Mitwirkungspolitik des Unternehmen im Sinne von Art. 367h PGR (siehe Retail Anleger) trifft auf für unsere instititionellen Mandate zu und somit sind Interessenskonflikte im Zusammenhang mit den Mitwirkungstätigkeiten nicht möglich. Es ist nicht geplant diese Politik in den kommenden Jahren zu ändern.

Ruggell, Juni 2022